Rechtsprechung
   BVerwG, 24.02.1956 - IV C 126.54   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,246
BVerwG, 24.02.1956 - IV C 126.54 (https://dejure.org/1956,246)
BVerwG, Entscheidung vom 24.02.1956 - IV C 126.54 (https://dejure.org/1956,246)
BVerwG, Entscheidung vom 24. Februar 1956 - IV C 126.54 (https://dejure.org/1956,246)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,246) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Aufbaudarlehens nach dem Lastenausgleichsgesetz (LAG) - Verlust der Lebensgrundlage infolge der Vertreibung (Kausalität) - Gewährung von Lastenausgleichsmitteln für Festigungszwecke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 183
  • DB 1956, 711
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.02.1956 - IV C 58.55

    Verhältnis der "verlorenen" und der "neuen" Lebensgrundlage nach § 254 Abs. 1

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - IV C 126.54
    Wie der Senat in seinem Urteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 58.55 - ausgeführt hat, hat zwar der Gesetzgeber durch die Einführung des Begriffs der Lebensgrundlage einen weiteren Kreis von Elementen und Umständen des wirtschaftlichen Lebens eines Vertriebenen oder Kriegssachgeschädigten umschreiben wollen, als dies durch den an anderen Stellen des Lastenausgleichsgesetzes verwendeten Begriff der Existenzgrundlage geschehen ist, so daß Fälle durchaus denkbar erscheinen, in denen die Lebensgrundlage eines Geschädigten nicht ausschließlich auf seiner beruflichen Existenz oder seinen Einkommensverhältnissen beruht haben kann.
  • BVerwG, 11.03.1955 - IV C 99.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 24.02.1956 - IV C 126.54
    Hauptziel dieser Ausgleichsleistung ist demnach nicht die Entschädigung für entstandene Verluste, was insbesondere mit der Hauptentschädigung erreicht worden soll, sondern die Förderung der Wiedereingliederung des noch eingliederungsfähigen Teils der Geschädigten unter möglichster Wiederherstellung eines angemessenen Verhältnisses zwischen selbständig und unselbständig Tätigen unter den Geschädigten, entsprechend der früheren sozialen Struktur, wie sie vor den schädigenden Ereignissen bestand (vgl. hierzu BVerwG IV C 99.54 vom 11. März 1955).
  • BVerwG, 25.01.1957 - IV C 204.56

    Rechtsmittel

    Bei dieser rechtlichen Prüfung hat das Vordergericht den Begriff der Lebensgrundlage zwar noch nicht im Sinne der neuerlichen Rechtsprechung des erkennenden Senats in seinen Urteilenvom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 126.54 - undvom 9. März 1956 - BVerwG IV C 233.55 - ausgelegt, nach der dieser Begriff weiter ist als der der Existenzgrundlage im Sinne von § 239 Abs. 1 LAG, und den Inbegriff derjenigen wirtschaftlichen Verhältnisse darstellt, die für das Lebensbild des Geschädigten maßgeblich gewesen sind.
  • BVerwG, 08.01.1964 - V C 160.62

    Antrag auf ein Existenzaufbaudarlehen nach dem Lastenausgleichsgesetz zur

    Zu berücksichtigen sind auch berufliche oder wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten, die durch die Vertreibung verlorengegangen sind(Urteile vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 48.56 - [ZLA 1956, 299 = Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 8] und vom 24. Februar 1956 [BVerwGE 3, 183]).
  • BVerwG, 24.04.1963 - V C 67.62
    Zu berücksichtigen sind auch berufliche oder wirtschaftliche Entwicklungsmöglichkeiten, die durch die Vertreibung verlorengegangen sind (Urteile vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 48.56 - [ZLA 1956, 299 = Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 8] und vom 24. Februar 1956 [BVerwGE 3, 183]).
  • BVerwG, 01.09.1959 - III B 126.58

    Rechtsmittel

    Insoweit handelt es sich aber nur um ein Vergreifen im Ausdruck, denn das Landesverwaltungsgericht hat den Begriff der Lebensgrundlage in § 254 LAG durchaus erkannt und auch, wie die Bezugnahme auf dasUrteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 126.54 - (Buchholz BVerwG 427.3 § 254 LAG Nr. 17 = LA 1956 S. 227) ergibt, zugrunde gelegt.
  • BVerwG, 23.09.1958 - IV B 150.57

    Rechtsmittel

    Dies wird in ständiger Rechtsprechung vom Bundesverwaltungsgericht als Voraussetzung für die Gewährung eines Aufbaudarlehens verlangt (vgl. insbesondere Urteil vom 24. Februar 1956 in BVerwGE 3, 183).
  • BVerwG, 22.10.1957 - III B 18.57

    Gewährung eines Aufbaudarlehens an eine vertriebene Person aus Stettin -

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist der Begriff der Lebensgrundlage in § 254 LAG umfassender als der Begriff der Existenzgrundlage in §§ 12 Abs. 1 Nr. 4; 13 Abs. 1 Nr. 4; 239; 272 Abs. 1 LAG (BVerwGE 3, 183; Urteile vom 4. Juli 1956 - BVerwG III C 36.56 und BVerwG III C 48.56 - ZLA 1956 S. 298, 299 = LA 1956 S. 318, 317 = NJW 1956 S. 1612).
  • BVerwG, 04.02.1958 - IV C 269.57

    Rechtsmittel

    Zur Lebensgrundlage des Geschädigten gehören nicht nur die vor dem Schadenseintritt tatsächlich genutzten Erwerbsquellen, sondern auch sonstige, real vorhandene Grundlagen für eine hinreichend wahrscheinliche spätere wirtschaftlich-soziale Gestaltung des Lebens, insbesondere also gefestigte Berufspläne (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 126.54 - MtBl. BAA 1956 S. 500).
  • BVerwG, 10.08.1956 - IV B 189.55

    Rechtsmittel

    In seinemUrteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 126.54 - hat der beschließende Senat für die Gewährung von Aufbaudarlehen ausgesprochen, daß die Ausgleichsbehörden durch die frühere Rechtsauffassung der Soforthilfebehörden im Hinblick auf den Übergang des Soforthilfefonds auf den Ausgleichsfonds und die im Lastenausgleichsgesetz näher bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen für Ausgleichsleistungen in keiner Weise gebunden seien.
  • BVerwG, 16.07.1956 - IV B 184.55

    Rechtsmittel

    - Zum Begriff der Lebensgrundlage im Sinne des § 254 LAG hat der erkennende Senat bereits eingehend Stellung genommen, zuletztim Urteil vom 24. Februar 1956 - BVerwG IV C 126.54 -.
  • BVerwG, 05.07.1956 - IV B 130.55

    Rechtsmittel

    Der Rechtsbegriff "Lebensgrundlage" ist durch das Bundesverwaltungsgericht bereits hinreichend geklärt, vgl. u.a. BVerwG IV C 126.54, Urteil vom 24. Februar 1956.
  • BVerwG, 02.07.1958 - IV C 175.57

    Zulässigkeit einer Revision bei Lastenausgleichsstreitigkeiten

  • BVerwG, 20.06.1956 - IV B 146.55

    Rechtsmittel

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht